Schweiz: Polizei verstärkt Cyberabwehr – Neue Meldepflicht für Angriffe auf kritische Infrastrukturen

Angesichts der wachsenden Bedrohung durch Cyberkriminalität intensiviert die Schweiz ihre Maßnahmen im digitalen Raum.

Seit dem 1. April 2025 gilt eine neue gesetzliche Vorschrift: Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen Cyberangriffe an das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) melden.

Die Pflicht betrifft essenzielle Sektoren wie Energieversorgung, Wasserwerke, Verkehrssysteme sowie kantonale und kommunale Verwaltungen. Ziel ist es, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen, schnell darauf zu reagieren und die Verbreitung von Angriffen zu verhindern.

Parallel dazu modernisiert die Schweizer Polizei ihre technische Ausstattung und arbeitet verstärkt mit internationalen Partnern zusammen, um digitale Angriffe effektiv abzuwehren.

Öffentliche Kampagnen sollen zudem Bürgerinnen und Bürger über Gefahren wie Phishing, Identitätsdiebstahl und andere Cyberdelikte aufklären.

Während der ersten sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Regelung wird auf Sanktionen verzichtet, um betroffenen Organisationen Zeit zur Anpassung zu geben. Ab dem 1. Oktober 2025 können Verstöße jedoch mit Geldbussen geahndet werden.

Die Behörden rufen Unternehmen und Privatpersonen auf, verdächtige Aktivitäten konsequent zu melden und sich mit den Prinzipien sicherer Internetnutzung vertraut zu machen. Nur durch gemeinsames Handeln kann die Sicherheit im digitalen Raum gestärkt werden.

Textquelle: BACS