Von einer Reduktion der Ausbildungskosten soll abgesehen werden

Unterricht am Kollegium in Stans

Eltern von Kollegischülerinnen und -schülern haben keine Schulgebühr zu entrichten. Hingegen kommen sie teils für Unkosten auf. Ein Vorstoss verlangt nun eine Aufhebung dieser Unkosten während der ersten drei Schuljahre. Der Regierungsrat lehnt das Ansinnen ab, weil dies über den nationalen Standard hinausgehen und voraussichtlich Mehrkosten für die Gemeinden verursachen würde. Zudem können weniger gut situierte Familien bereits heute eine Kostenreduktion beantragen.

Landrätin Denise Weger und Mitunterzeichnende verlangen in einer Motion eine gesetzliche Anpassung, wonach der Unterricht am Kollegium in Stans während den ersten drei Schuljahre unentgeltlich sein soll. Die vorherrschende Praxis, dass Eltern neben Lehrmitteln, Schulmaterialien oder Aufwände für Exkursionen auch für Transportkosten ihrer Kinder aufkommen müssen, benachteilige Lernende des Kollegis gegenüber Gleichaltrigen der Oberstufe, die in der Regel in ihrer Wohngemeinde zur Schule gehen. Dieser Umstand treffe schlechter gestellte Familien am härtesten und wirke sich negativ auf die Chancengerechtigkeit aus.

In seiner Antwort auf den Vorstoss verweist der Regierungsrat darauf, dass während der gesamten Ausbildungsdauer am Kollegi für die Eltern der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten keine klassische Schulgebühr anfällt. Hingegen kommen sie für Unkosten wie Unterrichtsmittel, Verpflegung in der Mensa oder Beiträge an Exkursionen auf. Stellt dies für weniger gut situierte Familien eine finanzielle Herausforderung dar, so haben sie basierend auf dem kantonalen Mittelschulgesetz bereits heute die Möglichkeit, ein Gesuch um Kostenreduktion einzureichen. «Die Ausbildung am Kollegi soll allen Jugendlichen, die sich mit ihren schulischen Leistungen dafür eignen, zur Verfügung stehen – unabhängig vom finanziellen Hintergrund. Dadurch wird die Chancengerechtigkeit gewahrt», hält Bildungsdirektor Res Schmid fest.

Aus bundesrechtlicher Optik steht die Mittelschule als Ganzes auf gleicher Stufe mit einer beruflichen Ausbildung nach der Volksschule. Der Kanton Nidwalden kommt dabei seiner Verfassungspflicht, während des Schulobligatoriums einen ausreichenden, unentgeltlichen Grundschulunterricht anzubieten, bereits heute hinreichend nach. Dies mittels Möglichkeit, die obligatorische Schulzeit regulär an der Oberstufe zu beenden und anschliessend bei entsprechenden Schulnoten ans Kurzzeitgymnasium des Kollegiums zu wechseln, um die Maturität zu erlangen.

Zur Vergütung weiterer Kosten rund um den gymnasialen Bildungsauftrag wie Schulmaterial oder Transportkosten der Lernenden vom Wohn- zum Schulort ist der Kanton nicht verpflichtet. Sollte über diesen national weit verbreiteten Standard hinausgegangen werden und würden sämtliche Kosten während der ersten drei Schuljahre am Kollegi erlassen, entstünden Lücken in der Finanzierung und stellte sich die Frage, wie diese geschlossen werden können. Berechnungen zeigen, dass von Mehrausgaben von rund 350’000 Franken pro Jahr auszugehen ist. Eine Umverteilung auf die Gemeinden wäre wahrscheinlich, zumal in Nidwalden im Gegensatz zu anderen Kantonen bisher auf die Erhebung klassischer Schulgebühren für den Besuch des Kollegis verzichtet wird.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat deshalb, die Motion abzulehnen.

Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Nidwalden